Hinweisgebersystem
Bitte beachten Sie, dass dieses Verfahren nicht dazu bestimmt ist, sich mit Handelsbeschwerden zu befassen, die gemäß den geltenden Vorschriften in spezifischen Kanälen verarbeitet werden.
Die BNP Paribas Gruppe ist zur strikten Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie zur Durchsetzung der Bestimmungen des Verhaltenskodex‘ der Gruppe (Code of Conduct) verpflichtet.
Das von dieser Seite aus zugängliche Hinweisgeber-Verfahren, ermöglicht Ihnen Informationen über ein Verbrechen oder eine Straftat, eine Bedrohung oder eine Schädigung des öffentlichen Interesses, eine Verletzung oder einen Versuch eine Verletzung des anwendbaren und verbindlichen Rechts (Gesetze, Vorschriften, usw.) zu verbergen oder einen Verstoß gegen den Code of Conduct zu melden.
Hinweisgeber-Meldungen werden von unabhängigen Experten vertraulich und im Einklang mit den geltenden Vorschriften behandelt.
Nach internen Verfahren der Bank wird Hinweisgebern Schutz vor der Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen garantiert.
Jeder Missbrauch des Hinweisgeber-Verfahrens kann die berichtende Person der Strafverfolgung oder disziplinarischen Sanktionen aussetzen.
BNP Paribas (Suisse) SA erfasst und verarbeitet personenbezogene Informationen und Daten über Sie im Rahmen der Erhebung und Verarbeitung Ihrer Benachrichtigung. Weitere Informationen finden Sie in der personal data protection notices.
Häufige Fragen
Wenn Sie Grund dazu haben, eine Verletzung geltenden Rechts oder des BNP Paribas Verhaltenskodex anzunehmen oder eine Gefährdung oder Verletzung des öffentlichen Interesses sehen.
Nutzen Sie bitte die folgende Kontaktmöglichkeit: suisse.alerte_ethique@bnpparibas.com
Ja, Ihre Meldung bleibt anonym, solange dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Dennoch empfehlen wir die Angabe Ihrer Kontaktdaten, um unseren Referenten die Kontaktaufnahme, beispielsweise für Rückfragen, zu ermöglichen.
Ja, Sie bekommen zunächst eine Bestätigung, dass wir die Meldung erhalten haben. Sie werden außerdem über den Fortschritt des Prozesses sowie das Ergebnis der Ermittlungen informiert.
Ja, unsere Hinweisgeber-Beauftragten sind im vertraulichen Umgang mit Hinweisgeber-Meldungen geschult und gehen bei der Bearbeitung entsprechend angemessen vor.